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Plus 2.95% bei Kreditkartenzahlung

Seit Anfangs dieses Jahres dürfen Händler bei der Akzeptanz von Kreditkarten einen anderen Preis verrechnen. Vorher war dies von den Kreditkartenherausgebern mittels Verträgen zwischen dem Händler und der Kreditkartengesellschaft ausgeschlossen. Genauso ausgeschlossen, wie die Hinweise auf einen Mindestkaufbetrag bei Kreditkartenzahlungen den man in dem einen oder anderen Geschäft eher unaufällig gesehen oder zumindest klar und deutlich mitgeteilt hat.

Durch die neuen Regelungen kann ein Händler nun also einen Preis festlegen, der es ihm ermöglicht die zu bezahlenden Disagios an den Kunden abzugeben. Es handelt sich hierbei zwischen 0.95% bis zu 3% je nach Applikation, Vertrag, Umsatz und Ware.

Diese Disagios sind im Bereich von Onlinedienstleistungen ohne weiteres zu verschmerzen, so zum Beispiel im Gehaltstest von Jobpilot.ch. Ganz anders sieht es aus beim Handel mit Waren, insbesonders im IT Bereich. Dort sind die Margen relativ klein, und mit 3% kann sich schnell die halbe Marge auflösen.

Darum ist eine Lösung wie die Heiniger AG es seit neustem integriert hat gar nicht so abwegig:

Bei einer Lieferung per Post haben Sie die Möglichkeit per Nachnahme, gegen Vorauskasse, Postcard (Yellownet und DebitDirect) oder Visa- oder Mastercard (Kommission von 2.95% wird zusätzlich belastet) zu bezahlen.

Damit kann einerseits der Komfort einer sofortigen Zahlung (und Lieferung) ermöglicht werden und anderseits bezahlt der Kunde dies mit einem Aufpreis. Die Impulskäufe nehmen so sicher zu, da Vorauszahlung oder per Nachnahme teilweise abschreckend wird. Die 2.95% wiederum sind ein Aufschlag, den der eine oder andere sicher gerne bezahlt wenns schnell gehen muss!

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